So erreichen Sie uns:
0203 - 860 90 62

Beratung und Information:

Mo - Do 15.30 - 18.30 Uhr

 

 

Der Weg zur Lernförderung - Ein kurzer Leitfaden

Anspruch auf Lernförderung:
Schülerinnen und Schüler bzw. deren Erziehungsberechtigte können Lernförderung in Anspruch nehmen, wenn nur dadurch das Lernziel - in der Regel die Versetzung in die nächste Klasse - erreicht werden kann. Voraussetzung ist, dass die Schule den Bedarf bestätigt und keine vergleichbaren schulischen Angebote bestehen.

Leistungen:
Die Leistungen für die Lernförderung müssen Sie für jedes Kind separat mit einem vollständig ausgefüllten Antrag auf Bildungs- und Teilhabeleistungen beim Amt für Soziales und Wohnen der Stadt Duisburg einreichen.

Die Schule:
Dem ausgefüllten Antrag ist eine Bescheinigung der Schule, die Ihr Kind besucht, beizufügen, welche die Notwendigkeit der Lernförderung in bestimmten Fächern bestätigt. Erst wenn alle Unterlagen eingegangen sind, kann über den Antrag entschieden werden. Die entsprechenden Vordrucke erhalten Sie beim Jobcenter der Stadt Duisburg oder bei uns.

Die Kosten:
Die Kosten für die Lernförderung rechnen wir direkt mit der Stadt Duisburg ab.

Hier finden Sie alle notwendigen Informationen und Unterlagen zur Antragsstellung bei der Stadt Duisburg bzw. beim Jobcenter

Bei Fragen zum Antrag helfen wir Ihnen gerne weiter. Bitte sprechen Sie uns an!